Wirtschaftministeriums BW - barrierefreies Bauen
Der Homepage des Wirtschaftministeriums BW entnahmen wir folgende Informationen in Bezug auf barrierefreies Bauen:
Die Landesbauordnung umfasst weitreichende Regelungen zum barrierefreien Bauen. Diese Regelungen haben einen besonderen politischen Stellenwert. Dahinter steht das Ziel, die Lebensverhältnisse behinderter Menschen nachhaltig zu verbessern und zur Integration dieses Personenkreises in allen Lebensbereichen, insbesondere auch in der Arbeitswelt, beizutragen.
Neben den für Behinderte, alte Menschen und Kinder bestimmten baulichen Anlagen wie Altenheime, Wohnungen für behinderte Menschen, Kindergärten, sind alle in § 39 Abs. 2 LBO genannten Gebäude barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen insbesondere:
- Verwaltungsgebäude
- Versammlungsstätten
- Verkaufsstätten
- Krankenhäuser
- Schulen
- Bürogebäude
- Gaststätten
- Hotels
- sonstige gewerblich genutzte Gebäude ab einer bestimmten Nutzfläche.
Barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass nicht nur die Zugängigkeit barrierefrei sein muss, sondern, dass die Gebäude insgesamt barrierefrei nach DIN 18040 gestaltet sein müssen.
Informationsmaterial zu "Barrierefreie Wohnungen" und zu "Barrierefreies Bauen" ist beim Wirtschaftsministerium erhältlich;
Auf der Homepage befindet sich ein PDF-Download mit ausgiebigen Infomaterial.
wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/