Bahnbrechende Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013 - seitdem ist klar, dass 1 - 2 cm hohe Türanschlagdichtungen und Türschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens bundesweit unzulässig sind und nicht der anerkannten Regel der Technik (DIN 18040 Teil 1 und 2) entsprechen:
https://www.die-frau-nullschwelle.de/die-nullschwellen-stellungnahme/
Der Nullschwellen-Runderlass besagt klar, dass bis zu 2 cm hohe Türschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens unzulässig sind und bei technisch fehlenden Gründen zurückgebaut werden müssen. Frau Nullschwelle® hat es über viele Jahre interdisziplinär untersucht und Nullschwellen-Einbauten überprüft. „Bei fachgerechtem Einbau sind Nullschwellen ohne gefährlichen Türanschlag schon seit der Erfindung der Magnet-Nullschwelle 1996 technisch für Eingangstüren und für Fenstertüren (Terrassen- und Balkontüren) nachhaltig gelöst - es gibt insbesondere im Neubau seitdem keine Rechtfertigung mehr für den Bau von 1 - 2 cm hohen Türschwellen und Türanschlägen“, erklärt Ulrike Jocham. Dem Runderlass sind zusätzliche weitere höchstspannende Anforderungen zu entnehmen. Bis zu 2 cm hohe Türschwellen waren auch nach den Vorgängernormen (DIN 18024-2, DIN 18025-1 und -2) unzulässig. Diese Normen für Barrierefreiheit wurden erstmals 1997 in Baden-Württemberg in die Liste der technischen Baubestimmungen eingeführt. Demnach müssen alle unzulässigen Türschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens seit 1997 zurückgebaut werden.
https://www.die-frau-nullschwelle.de/der-nullschwellen-runderlass-der-obersten-baurechtsbehoerde-baden-wuerttemberg-vom-16-12-14/
Entstehungsgeschichte des Nullschwellen-Runderlasses: Nur Baden-Württemberg hat so einen Nullschwellen-Runderlass. Dieser ist durch einen beharrlichen Einsatz von Frau Nullschwelle® entstanden. Die Schreiben von ihr, welche sie vor Entstehung des Nullschwellen-Runderlasses an die Oberste Baurechtsbehörde gesendet hat, geben schon zu diesem Zeitpunkt einen höchstspannenden interdisziplinären Wissensvorsprung für unser Bundesland Baden-Württemberg wieder:
https://www.die-frau-nullschwelle.de/der-nullschwellen-runderlass-der-obersten-baurechtsbehoerde-baden-wuerttemberg-vom-16-12-14/
Unzulässige Türschwellen im Landtagsneubau BW und Rückbau von Türschwellen in Öhringen:
https://www.die-frau-nullschwelle.de/statt-nullschwellen-prominente-stolperkanten/
Unzulässige Türschwellen im Betreuten Wohnen in Freiburg-Weingarten - 4,4 Mio. zinsloses Darlehen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm müssen dringend zurückgezahlt werden und für tatsächlich barrierefreien Wohnraum in Freiburg verwendet werden - barrierefreie und sturzpräventive Wohnungen werden mehr als dringend gebraucht:
https://www.die-frau-nullschwelle.de/wp-content/uploads/2017/10/jocham_4_5_17.pdf
https://www.die-frau-nullschwelle.de/verschwendung-von-steuergelder-fuer-den-bau-von-barrieren-verschwendet-die-baden-wuerttembergische-nullschwellen-petition-kurz-zusammengefasst/
Betreutes Wohnen Freiburg-Weingarten als ein kritisiertes Projekt der Nullschwellen-Petition, die bis heute noch vom Petitionsausschuss BW geprüft wird:
https://www.die-frau-nullschwelle.de/nullschwellen-petition-verwendung-von-oeffentlichen-geldern-fuer-den-bau-von-tuerschwellen-die-auf-kosten-von-pflegeversicherungen-und-den-buergern-wieder-abgebaut-werden-koennen/
Weitere Infos von Ulrike Jocham unter:
www.ulrikejocham.de
www.die-frau-nullschwelle.de