Denkmalschutz und Barrierefreiheit - geht das?
Gesetzgebung zum Denkmalschutz
Die Gesetzgebung zum Denkmalschutz geht derzeit kaum auf die Bedürfnisse der Nutzer ein, die im höheren Lebensalter und bei Behinderung persönlich Beschränkungen ausgesetzt sind und bauliche und technische Anpassungsmaßnahmen benötigen. Dieser Zustand kann in einer Gesellschaft nicht befriedigen, die zunehmend von dieser Gruppe geprägt wird. Eine der größte Herausforderungen ist, dass den Verantwortlichen für die Umsetzung der Denkmalpflege Kenntnisse über die besondere Bedingung der Lebensgestaltung älterer und behinderter Menschen, z. B. auch bei der Pflege, fehlen, und auf der anderen Seite das Wissen um den Wert und die Bedeutung des Erhalts originaler Bausubstanz und Baugestaltung nicht vorhanden ist.
Die Lösung dieses Konflikts bedarf des Dialogs beider Seiten, der Verständnis schafft für die jeweilige Position und zunächst die Freiräume nutzt, die in der aktuellen rechtlichen Situation gegeben sind. Mittelfristig wird es sicherlich notwendig werden, die rechtlichen Grundlagen in geeigneter Weise anzupassen. Dabei sollte die Achtung des Menschen und sein Wunsch, seine Lebensbedingungen nach seinen Bedürfnissen zu gestalten, im Mittelpunkt stehen.
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